Endlich! Deutschland hat es geschafft und innerhalb der letzten Wochen die gleichgeschlechtliche Ehe für rechtskonform erklärt. Homosexuelle Paare dürfen also nun endlich „richtig“ heiraten! Damit ziehen wir in Europa mit Ländern wie den Niederlanden gleich, die Vorreiter waren und dies schon 2001 erstmals ermöglichten. Auch in Skandinavien, Frankreich und Spanien beispielsweise können schwule und lesbische Paare bereits seit Längerem heiraten.

Gleichgeschlechtliche Ehe vs. eingetragene Lebenspartnerschaft

Jetzt fragt sich vielleicht der ein oder andere: „Geht das in Deutschland nicht auch seit 2001 schon?“ Das ist so aber nicht richtig. Seit 2001 galt in Deutschland die sogenannte eingetragene Lebenspartnerschaft für schwule und lesbische Paare. Eine Ehe konnte nicht eingegangen werden. Das hat sich natürlich dann auch auf die Rechte wie das Steuerrecht und das Adoptionsgesetz ausgewirkt. Im Steuerrecht haben zwar im Laufe der Jahre immer mehr Angleichungen stattgefunden, die den Rechten der Ehe gleichkommen, aber im Adoptionsgesetz war es bis zum Ende nicht möglich, dass ein schwules oder lesbisches Paar ein Kind gemeinsam adoptiert. Auch nicht, wenn es standesamtlich quasi „geheiratet“ hat. Von daher war die eingetragene Lebenspartnerschaft der Ehe nicht gleichgestellt.

Doch es zählt ja nicht nur die Gesetzeslage. Hinzu kommt, dass gleichgeschlechtlichen Paaren immer vermittelt wurde, dass ihre Partnerschaft eben nicht gleichwertig der zwischen Mann und Frau ist. Ich habe diese Unterscheidung nie verstanden und auch die Degradierung nicht. Wenn sich zwei Menschen lieben, unabhängig vom Geschlecht, und in dieser liebevollen Beziehung vielleicht auch ein Kind gemeinsam aufziehen, diesem Werte und Ethik von Liebe und Akzeptanz und Toleranz vermitteln, dann kann man sich doch nur freuen, dass es so was gibt in der Welt. Ich persönlich habe nie verstanden, wie man da eine Unterscheidung treffen kann. Oder warum man da gesetzlich und rechtlich glaubt, unterscheiden zu dürfen und Abstufungen zu unternehmen und letztlich die Menschen in ihrer Art, zu leben einschränkt. Das passt für mich grundsätzlich nicht zusammen mit dem Thema „Menschenwürde“ und „freier Wille“, den wir doch als höchstes Gut achten.

gleichgeschlechtliche Ehe

Endlich!

Ab wann geht die gleichgeschlechtliche Ehe „an den Start“?

Ich freue mich daher sehr, dass nun Schluss ist mit dieser Unterscheidung und im November 2017 wird es wohl so weit sein, dass alle bürokratischen Voraussetzungen getroffen und verabschiedet sind und die ersten gleichgeschlechtlichen Paare die Ehe im Standesamt eingehen können. Paare, die bereits in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können beim Standesamt den Stand der Partnerschaft in eine Ehe abändern lassen.

Die perfekte Ergänzung zum Standesamt: die freie Trauung!

gleichgeschlechtliche Ehe

freie Trauung mit It´s a Sisters Act

Viele Paare möchten ja heute gar nicht mehr kirchlich heiraten. Das hat natürlich unterschiedliche Gründe. Aber gerade homosexuelle Paare haben es ja häufig schwer, sich kirchlich trauen zu lassen. Diese Möglichkeit der Eheschließung bleibt ihnen in den meisten Gemeinden komplett verwehrt. Daher ist die freie Trauung nach wie vor eine tolle Ergänzung zur standesamtlichen Trauung. Sie ist vollkommen individuell und auf das jeweilige Paar zugeschnitten. Die Zeremonie dreht sich um das Brautpaar und nicht um irgendwelche Konventionen. Daher freue ich mich, dass ich als Traurednerin und Sängerin auch schon einige gleichgeschlechtliche Paare bei ihrem Weg in die Ehe begleiten durfte und ich hoffe, dass noch viele folgen werden :-)!

Ihr seid neugierig geworden, wie eine freie Trauung mit mir/uns aussehen könnte? Dann stöbert doch einfach auf unserer Website oder nehmt Kontakt zu uns auf!